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23.06.2021

200 Wörter sollen Leben auf der Erde schützen - Internationales Expert:innen-Gremium veröffentlicht Ökozid-Definition

Das zwölfköpfige Expert:innen-Gremium Bild: Stop Ecocide Foundation


Dienstag, am 22. Juni 2021 enthüllte ein internationales Jurist*innen-Gremium im Auftrag der Stop Ecocide Stiftung ein historische Legaldefinition des Ökozid-Verbrechens. Neben Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und dem Verbrechen der Aggression sollen nun schwerste Umweltverbrechen - Ökozide – als fünftes Verbrechen gegen den Frieden am Internationalen Strafgerichtshof bestraft werden können. Laut der Definition umfasst Ökozid rechtswidrige oder mutwillige Handlungen, begangen im Bewusstsein, dass diese mit substantieller Wahrscheinlichkeit schwerwiegende und entweder großflächige oder langfristige Schäden an der Umwelt verursachen. Nun ist es Aufgabe der Staaten die erarbeitete Definition zu prüfen und am Ende in geltendes Recht umzusetzen.

Inselstaaten wie Vanuatu und die Malediven, sowie Frankreich, Belgien und weitere europäische Staaten haben bereits Interesse an einem internationalen Ökozid-Straftatbestand bekundet. Auch das Europäische Parlament hat seine Unterstützung dafür ausgesprochen. Die Verursacher der Umwelt-und Klimazerstörung werden momentan nicht zur Rechenschaft gezogen. Es gibt kaum rechtlichen Spielraum, um gegen durch multinationale Konzerne verbrochene Ökozide vorzugehen. Die Verankerung von Ökozid im internationalen Recht würde es ermöglichen, die Täter vor dem Internationalen Strafgerichtshof oder in einem anderen ratifizierenden Staat vor Gericht zu stellen.

Jojo Mehta, Vorsitzende der Stop Ecocide Foundation und Initiatorin des Gremiums, sagte:

„Dies ist ein historischer Moment. Das Expert:innengremium fand als unmittelbare Reaktion auf das wachsende politische Verlangen nach konkreten Antworten auf die Klima- und Umweltkrise zusammen. Der Zeitpunkt ist günstig - die Welt erwacht und erkennt die Gefahr, der wir ausgesetzt sind, wenn wir unseren derzeitigen Kurs fortsetzen.“

In Deutschland fordert das Bündnis Ökozidgesetz in einem Offenen Brief die großen Parteien dazu auf, Ökozid als internationales Verbrechen anzuerkennen. Auf den Vorstoß hin sprachen sich die Grünen bei ihrem Parteitag dafür aus, eine internationale Gerichtsbarkeit zu schaffen, die Verbrechen gegen die Umwelt unabhängig und grenzüberschreitend verfolgt. Genau das könnte ein Ökozidgesetz am Internationalen Strafgerichtshof leisten. Als erste Bundestagspartei fordert Die Linke in ihrem kürzlich beschlossenen Wahlprogramm auf Antrag von Lorenz Gösta-Beutin und dem Bündnis Ökozidgesetz die Anerkennung des Ökozids als internationales Verbrechen.

Lorenz Gösta-Beutin, MdB, betonte auf dem Kurznachrichtendienst Twitter die Notwendigkeit eines Ökozidgesetzes:

“Umweltverbrechen müssen global strafbar werden. Das ist eine Menschheitsfrage, denn es geht um unser aller Lebensgrundlagen. Wenn Konzerne für Ressourcen ganze Regionen verwüsten oder den #Klimawandel anheizen, müssen sie zur Rechenschaft gezogen werden können.”

Peter Emorinken-Donatus, Mitbegründer des Bündnis Ökozidgesetz macht deutlich:

“Mit der Definition ist ein großer Schritt getan. Nun werden wir den Entscheidungsträger*innen in Deutschland deutlich machen, wie dringend notwendig es ist, jetzt zu handeln."

Wir bitten um Veröffentlichung und stehen Ihnen für Interviews bzw. für weitere Informationen zum Thema selbstverständlich zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Bündnis Ökozidgesetz finden sich auf der Homepage https://buendnis-oekozidgesetz.de/ oder Twitter https://twitter.com/oekozidgesetz . Pressekontakt: Peter Emorinken-Donatus kontakt@buendnis-oekozidgesetz.de 0157 707 710 48

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